20
21
Im Fokus
Verordnungen im Blick In Zeiten immer strengerer Umweltgesetze gehen kluge Branchenakteure noch einen Schritt weiter.
4evergreen repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette faserbasierter Verpackungen, von den Wäldern bis hin zu Produzenten, Designern, Markeninhabern und Recyclingunternehmen. Ihr Ziel ist eine Recyclingquote von 90 % für faserbasierte Verpackungen bis 2030.
Sami Anteroinen, photos: Metsä Group
E ine wichtige bevorstehende Gesetzgebung im Bereich der Verpackungen ist die EU-Verpa- ckungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), die darauf abzielt, die Abfallmenge aus Verpackungs- materialien zu reduzieren. Für Mike Turner , Ge- schäftsführer der European Carton Makers Associa- tion (ECMA), bringt die Verordnung eine lang ersehnte Vereinheitlichung für die Branche. „Der PPWR erkennt an, dass die Kreislaufwirtschaft auf Recycling und Wiederverwendung beruhen sollte. Wir unterstützen diese Gesetzgebung sehr“, sagt Turner. Die PPWR soll im Herbst formell verabschiedet wer- den und wird voraussichtlich 2026 in den Mitglieds- staaten in kraft treten werden. Einige der Anforde- rungen, Beschränkungen und Verbote werden 2026 in Kraft treten, andere 2030. Außerdem beinhaltet die Verordnung einige indikative Ziele für 2040. Zusätz- lich zur PPWR selbst wird die Europäische Kommis- sion sekundäre Rechtsvorschriften und Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung ausarbeiten. Hinsichtlich der Reduzierung von Verpackungsmüll unterstreicht Turner die Wichtigkeit eines hochwer- tigen Verpackungsdesigns. „Bis zu 80 Prozent der Nachhaltigkeitsauswirkungen einer Verpackungs- einheit werden während des Designprozesses ent- schieden.“ Fasern von der Rolle Aufgrund ihrer hohen Recyclingfähigkeit scheint Ver- packungen auf Faserbasis der Markt von morgen zu gehören. „Faserstoffverpackungen sind in diesem Sze- nario hervorragend aufgestellt“, freut sich Turner.
So dürfen zum Beispiel kleine Portionen Obst und Gemüse für den einmaligen Gebrauch (weniger als 1,5 kg) nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr in Plastik verpackt werden. „Das bietet Möglichkeiten für Innovatoren wie Metsä, den Markt zu erobern.“ Tytti Peltonen , Vice President, Corporate Affairs European Union bei Metsä Group, ist die Wertschöp- fungskette für faserhaltige Verpackungen „im Gro- ßen und Ganzen zufrieden“ mit dem neuen Gesetz. „ Es behandelt wiederverwendbare und recycelba- re Einwegverpackungen fairer als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission und erkennt zudem die Klima- und Umweltvorteile von hochgradig recycel- baren Verpackungen auf Faserbasis an.“ Dennoch hofft Peltonen, dass das Gesetz auch den Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung von Sam- mel- und Recyclingsystemen als Leitlinie dienen wird – und einige Unklarheiten beseitigt, die in der bishe- rigen Gesetzgebung offen geblieben waren. „Wir warten auf weitere Vorgaben der Europäischen Kommission und hoffen, dass das Gesetz bald formell verabschiedet wird“, sagt sie und fügt hinzu, dass die Branche sowohl Rechts- als auch Planungssicherheit braucht. Auf der Seite des Waldes Ein weiteres wichtiges Gesetz ist die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft trat und die EU-Holzverordnung ersetzt. Sie zielt darauf ab, die Abholzung und Schä- digung der Wälder weltweit zu bekämpfen. Peltonens Kollegin, Corporate Affairs Manager Krista Kimmo , erklärt, dass die Verordnung sicher-
Powered by FlippingBook